Tötungsdelikt Bad Dürkheim Obduktion

Tötungsdelikt Bad Dürkheim Obduktion

Tötungsdelikt in Bad Dürkheim: Obduktion bestätigt Schussverletzung als Todesursache

Bad Dürkheim. Im Fall des am 31. Juli 2026 getöteten 41-Jährigen gibt es neue Erkenntnisse. Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Montag mitteilen, liegt inzwischen ein vorläufiges Ergebnis der Obduktion vor. Demnach starb der Mann infolge einer Schussverletzung in den Oberkörper.

Rechtsmedizin untersucht Leichnam des 41-Jährigen

Der Leichnam des 41-Jährigen wurde am Montag, 3. August 2026, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal am Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert.

Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der Mann infolge der Schussverletzung in den Oberkörper innerlich verblutete.

Damit liegen nun erstmals konkrete rechtsmedizinische Erkenntnisse zur Todesursache vor.

Ermittlungen zum Tötungsdelikt dauern an

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei führen ihre intensiven und umfangreichen Ermittlungen zu dem Tötungsdelikt vom 31. Juli weiterhin fort.

Bereits zuvor hatten die Ermittlungsbehörden mitgeteilt, dass ein Tatverdächtiger festgenommen worden war. Gegen ihn wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Mit dem jetzt veröffentlichten Obduktionsergebnis ist ein weiterer wichtiger Baustein der Ermittlungen bekannt. Zu möglichen weiteren Hintergründen und Einzelheiten des Tatgeschehens machten Staatsanwaltschaft und Polizei in ihrer jüngsten Mitteilung keine zusätzlichen Angaben.

Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Südpfalzreporter berichtet weiter

Der Südpfalzreporter hatte bereits über das Tötungsdelikt und die anschließenden Ermittlungen berichtet. Sobald Staatsanwaltschaft oder Polizei weitere gesicherte Erkenntnisse veröffentlichen, wird der Bericht entsprechend aktualisiert.

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz vom 3. August 2026.

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