Drohnen-Drama in Leipzig: Anschlag, Übung oder Medienspektakel?
Aus einer rätselhaften Drohne wird binnen Stunden ein nationales Sicherheitsdrama
Der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle hat alles, was eine spektakuläre Schlagzeile braucht.
Vielleicht sogar ein bisschen zu viel.
Denn gerade bei einem derart schwerwiegenden Vorgang sollte eine simple journalistische Regel gelten:
Erst die Fakten, dann die große Geschichte.
Doch beim Leipziger Drohnenfall entstand zeitweise der gegenteilige Eindruck.
Was wusste man eigentlich zu Beginn?
Die ersten öffentlich bekannten Informationen waren wesentlich unspektakulärer als manche späteren Schlagzeilen.
Zunächst ging es um ein unbekanntes Flugobjekt und einen verdächtigen Gegenstand auf dem Flughafengelände. Inzwischen ist die Informationslage allerdings konkreter: MDR berichtet von einer Drohne mit Sprengstoffvorrichtung in der Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs. Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das beim LKA angesiedelte Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum haben Ermittlungen übernommen. Eine politische Motivation wird bislang nicht ausgeschlossen – das ist etwas anderes als deren Nachweis.
ARD-Recherchen gehen noch weiter: Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung soll die Drohne mit PETN und Semtex präpariert gewesen sein.
Damit ist die Frage Wo ist der Sprengstoff? inzwischen zumindest teilweise beantwortet.
Aber damit sind längst nicht alle Fragen beantwortet.
Der wundersame Drohnen-Stopper
Besonders spektakulär klingt die Geschichte darüber, wie das Fluggerät gestoppt worden sein soll.
Nach einem Bericht der Welt soll ein Busfahrer beziehungsweise Flughafenmitarbeiter die sprengstoffbeladene Drohne zu Boden gebracht haben. Das Fluggerät habe sich nur wenige Meter von einer ukrainischen Antonow befunden. Der Zünder soll nicht funktioniert haben.
Das klingt wie eine Filmszene.
Und genau deshalb verdient diese Geschichte eine möglichst präzise Rekonstruktion.
- Wie genau wurde die Drohne gestoppt?
- Wie hoch flog sie zu diesem Zeitpunkt?
- Wie erkannte der Mitarbeiter die Gefahr?
- Wusste er, was sich an der Drohne befand?
- Wie konnte er sie gefahrlos zu Boden bringen?
- Wann wurde festgestellt, dass sich tatsächlich Explosivstoff daran befand?
Das sind keine Verschwörungstheorien.
Das sind Fragen.
Und Journalismus sollte Fragen stellen dürfen, gerade wenn eine Geschichte außergewöhnlich klingt.
Erst verdächtiger Gegenstand – dann hybrides Anschlagsszenario
Bemerkenswert ist auch die Geschwindigkeit, mit der sich die politische Dimension entwickelte.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt spricht inzwischen von einem hybriden Anschlagsszenario und einer neuen Gefahrenqualität.
Doch wer die Drohne gesteuert haben soll, ist nach den bislang veröffentlichten Erkenntnissen nicht geklärt. Laut Welt gibt es bislang keine konkreten Hinweise auf die Identität des Piloten.
Das ist ein entscheidender Unterschied.
- Es gibt offenbar einen ernst zu nehmenden Vorfall.
- Es gibt Ermittlungen.
- Es gibt nach Medieninformationen Sprengstoff.
Aber die Öffentlichkeit kennt bislang keinen Täter und damit auch kein abschließend belegtes Motiv.
Trotzdem ist das politische Vokabular bereits beim hybriden Anschlagsszenario angekommen.
Und wo bleibt die vollständige Beweiskette?
Nach aktuellen Berichten wurde der Sprengsatz beziehungsweise die Drohnenbombe inzwischen kontrolliert gesprengt. Laut Bild wurde der Gegenstand auf dem Flughafengelände zu einem Rückhaltebecken gebracht und dort gesprengt. Ob Drohne und Sprengsatz vorher getrennt wurden, war dem Bericht zufolge zunächst unklar.
Damit wird eine Frage umso wichtiger:
- Was genau wird der Öffentlichkeit nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchung präsentiert?
- Welche Drohne war es?
- Welche Sprengstoffmenge wurde festgestellt?
- Wie war der Zünder konstruiert?
- War die Konstruktion tatsächlich funktionsfähig?
- Welche Reichweite hatte die Drohne?
- Von wo wurde sie gestartet?
- Gab es gespeicherte Flugdaten?
- Existieren Radar-, Kamera- oder Funkaufzeichnungen?
- Und vor allem: Gibt es belastbare Hinweise darauf, wer hinter dem Vorgang steckt?
Diese Fragen entscheiden darüber, ob aus einem spektakulären Fund auch ein rekonstruierbarer Anschlagsversuch wird.
Eine Übung ist bislang nicht belegt
Auch hier muss sauber getrennt werden.
Dass der Vorfall Bestandteil einer Übung gewesen sei, ist nach der derzeit öffentlich verfügbaren Faktenlage nicht belegt.
Wer das behauptet, müsste dafür Beweise liefern.
Umgekehrt dürfen Behörden und Medien nicht erwarten, dass die Öffentlichkeit jede Interpretation bereits deshalb übernimmt, weil sie in einer Schlagzeile steht.
Skepsis bedeutet nicht, einen Anschlag auszuschließen.
Skepsis bedeutet, Belege einzufordern.
Das eigentliche Problem: Die Dramaturgie beginnt vor Abschluss der Ermittlungen
Genau hier liegt die medienkritisch interessante Seite des Leipziger Falls.
Aus einem zunächst rätselhaften Vorgang entsteht innerhalb kürzester Zeit eine Erzählung mit beinahe perfekter Dramaturgie:
- Drohne.
- Sprengstoff.
- Ukrainische Antonow.
- Mutiger Flughafenmitarbeiter.
- Versagender Zünder.
- Terrorermittler.
- Hybride Bedrohung.
Und eine Nation diskutiert über Drohnenabwehr.
Vielleicht bestätigen die Ermittlungen am Ende genau dieses Szenario.
Dann wäre der Vorgang tatsächlich außerordentlich ernst.
Aber Journalismus sollte nicht beim möglichen Ende einer Geschichte anfangen und anschließend die Beweise zusammensuchen.
Er sollte chronologisch arbeiten.
- Was ist passiert?
- Was ist bewiesen?
- Was wird vermutet?
- Und was wissen wir schlicht noch nicht?
Aufklärung statt Schlagzeilenkino
Der Leipziger Drohnenfall ist ernst genug, um ihn nicht künstlich dramatisieren zu müssen.
Wenn tatsächlich eine mit PETN oder Semtex präparierte Drohne gezielt auf eine ukrainische Antonow angesetzt wurde, wäre das ein gravierender Angriff auf kritische Infrastruktur mitten in Deutschland.
Gerade deshalb braucht es maximale Transparenz.
- Keine vorschnellen Täterbilder.
- Keine politischen Schlussfolgerungen, bevor die Spuren ausgewertet sind.
Und auch keine Gegenbehauptung, es habe sich lediglich um eine Übung gehandelt, solange dafür keine belastbaren Belege vorliegen.
Was es braucht, ist etwas wesentlich Unspektakuläreres:
Beweise.
Bis dahin darf und muss gefragt werden.
Denn zwischen berechtigter Warnung und einem riesigen Medienspektakel liegt manchmal nur eine einzige journalistische Tugend:
abwarten, prüfen und erst dann urteilen.
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