Staatliche Schandliste: Wenn politische Opposition zum Extremismus erklärt wird

Staatliche Schandliste: Wenn politische Opposition zum Extremismus erklärt wird

Was früher kaum vorstellbar gewesen wäre, ist inzwischen amtliche Realität: In Rheinland-Pfalz führt der Staat eine offizielle Liste extremistischer Organisationen, die bei der Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst eine Rolle spielt. Und auf dieser Liste steht auch die Alternative für Deutschland.

Das ist politisch explosiv.

Denn hier geht es nicht mehr nur um politische Auseinandersetzungen zwischen Parteien. Hier geht es um die Frage, wie weit der Staat gehen darf, wenn er politische Organisationen bewertet und daraus Konsequenzen für Menschen ableitet.

AfD auf staatlicher Extremismusliste

Die rheinland-pfälzische Verwaltungsvorschrift zur Pflicht zur Verfassungstreue sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst erklären müssen, keiner extremistischen Organisation anzugehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört zu haben.

Dafür gibt es eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, ausdrücklich nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen. Das Innenministerium bestätigt, dass neben rechtsextremistischen Organisationen auch linksextremistische und islamistische Gruppen sowie weitere extremistische Gruppierungen erfasst werden. (Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz)

Und mitten in dieser staatlichen Liste steht die AfD.

Auch die neue AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland wird vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz als rechtsextreme Parteistruktur behandelt. (Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz)

Damit ist eine politische Grenze überschritten, über die man zumindest diskutieren muss.

Ist das noch politische Auseinandersetzung?

  • Natürlich darf der Staat extremistische Bestrebungen beobachten und bekämpfen.
  • Natürlich muss der öffentliche Dienst auf die Verfassungstreue seiner Beschäftigten achten.

Und selbstverständlich darf der Verfassungsschutz Organisationen bewerten, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Aber eine Demokratie muss sich eine entscheidende Frage gefallen lassen:

Was passiert, wenn politische Opposition zunehmend mit dem Etikett Extremismus versehen wird?

Die AfD ist eine Partei, die in deutschen Parlamenten vertreten ist und von Millionen Menschen gewählt wird.

Aber sobald der Staat selbst eine Partei auf eine Extremismusliste setzt und diese Liste bei beruflichen Entscheidungen im öffentlichen Dienst eine Rolle spielt, bekommt die Angelegenheit eine völlig andere Dimension.

  • Dann geht es nicht mehr nur um Wahlkampf.
  • Dann geht es um staatliche Macht.

Einzelfallprüfung hin oder her

Das Innenministerium betont ausdrücklich, dass eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation nicht automatisch bedeutet, dass jemand vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen wird. Vielmehr müsse eine Einzelfallprüfung erfolgen und bestehende Zweifel an der Verfassungstreue könnten ausgeräumt werden. (Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz)

Das ist wichtig.

Denn genau diese Einzelfallprüfung entscheidet darüber, ob aus einer staatlichen Liste tatsächlich eine pauschale politische Ausgrenzung wird oder ob individuelle Umstände berücksichtigt werden.

Doch genau deshalb muss die Liste selbst kritisch hinterfragt werden.

Denn bereits die Aufnahme einer politischen Organisation in eine solche staatliche Liste erzeugt einen enormen politischen und gesellschaftlichen Stigmatisierungseffekt.

Demokratisch gewählt bedeutet nicht automatisch verfassungstreu

Auch das muss gesagt werden: Demokratisch gewählt zu sein bedeutet nicht automatisch, dass jede politische Position einer Partei verfassungstreu ist.

Das Parteienprivileg schützt Parteien nicht vor verfassungsrechtlicher Überprüfung.

Aber ebenso gilt: Eine Partei verliert ihre demokratische Legitimation nicht dadurch, dass eine staatliche Behörde sie als extremistisch bewertet.

Über die Rechtmäßigkeit und Tragweite solcher Bewertungen kann und darf gestritten werden.

Und genau das ist Demokratie.

Der Staat muss seine Kriterien offenlegen

Wenn der Staat eine Partei auf eine Liste extremistischer Organisationen setzt, muss er erklären können, warum.

  • Nicht mit politischen Schlagworten.
  • Nicht mit moralischer Empörung.
  • Nicht mit der Aussage, die Partei sei eben extremistisch.

Sondern mit überprüfbaren Tatsachen, nachvollziehbaren Kriterien und einer klaren rechtlichen Grundlage.

Denn sonst entsteht der Eindruck, dass der Staat selbst zum politischen Akteur wird.

Und genau dieser Eindruck wäre für eine Demokratie fatal.

Die gefährliche Vermischung

Besonders problematisch wird es, wenn auf einer staatlichen Extremismusliste völlig unterschiedliche Organisationen nebeneinanderstehen.

Das bedeutet juristisch nicht automatisch, dass diese Organisationen gleich gefährlich oder gleichartig sind.

Aber in der öffentlichen Wahrnehmung entsteht zwangsläufig eine Verbindung.

Eine Partei, eine extremistische Gruppierung und eine gewaltorientierte Organisation können auf einem Dokument nebeneinander auftauchen – und beim Bürger bleibt am Ende möglicherweise nur ein Begriff hängen:

Extremist.

Das ist politisch nicht folgenlos.

Wer Opposition bekämpft, muss aufpassen

Eine wehrhafte Demokratie darf sich gegen Extremismus verteidigen.

Aber sie muss ebenso aufpassen, dass die Verteidigung der Demokratie nicht selbst zum Instrument politischer Ausgrenzung wird.

  • Denn Opposition gehört zur Demokratie.
  • Regierung und Opposition gehören zusammen.
  • Machtwechsel gehört zur Demokratie.

Und politische Kontroversen gehören ebenfalls dazu.

Wenn eine Partei Millionen Wähler erreicht, kann man diese Wähler nicht einfach politisch wegdefinieren.

  • Man kann ihre Entscheidungen kritisieren.
  • Man kann sie überzeugen wollen.

Man kann gegen die betreffende Partei Wahlkampf machen.

Aber der Staat muss besonders vorsichtig sein, wenn aus politischer Auseinandersetzung eine staatliche Einstufung mit möglichen beruflichen Konsequenzen wird.

Keine Gesinnungsprüfung durch die Hintertür

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob der Staat Verfassungstreue verlangen darf.

Natürlich darf er das.

Die Frage lautet:

Wie weit darf der Staat bei der politischen Gesinnungsprüfung gehen?

Und genau darüber muss Deutschland diskutieren.

  • Nicht hysterisch.
  • Nicht parteipolitisch.
  • Sondern rechtsstaatlich.

Eine Demokratie braucht einen starken Verfassungsschutz.

Aber sie braucht ebenso einen starken Schutz vor staatlicher Willkür.

  • Wer Extremismus bekämpfen will, muss klare Kriterien haben.
  • Wer politische Organisationen auf staatliche Listen setzt, muss diese Entscheidung transparent begründen.
  • Und wer politische Opposition als extremistisch bewertet, muss sich gefallen lassen, dass diese Bewertung kritisch hinterfragt wird.

Denn eines sollte in einer Demokratie niemals zur politischen Selbstverständlichkeit werden:

Dass der Staat entscheidet, welche politische Gesinnung gesellschaftlich akzeptabel ist.

Opposition ist kein Verbrechen.

Und deshalb gehört jede staatliche Extremismusliste regelmäßig auf den demokratischen und rechtsstaatlichen Prüfstand.

Nicht weil Extremismus harmlos wäre.

Sondern weil Demokratie nur dann stark ist, wenn sie auch mit unbequemer Opposition umgehen kann.

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André Braselmann
Ich bin unabhängiger freier Journalist aus der Verbandsgemeinde Rülzheim in der Südpfalz.
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André Braselmann


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