Clara Bünger und der CSD-Anschlag: Der Überwachungs-Widerspruch der Linken

Clara Bünger und der CSD-Anschlag: Der Überwachungs-Widerspruch der Linken

Erst vor Überwachungsstaat warnen, dann fehlende Überwachung beklagen? Der bemerkenswerte Spagat der Linken

Nach dem Anschlag auf den CSD fordert Linken-Politikerin Clara Bünger umfassende Aufklärung und stellt die Frage, warum ein als gefährlich eingeschätzter Mann nicht engmaschiger überwacht wurde. Das ist eine berechtigte Frage. Doch sie führt direkt zu einem politischen Widerspruch: Ausgerechnet die Linke gehört zu den Parteien, die eine Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse besonders kritisch sehen.

Clara Bünger fordert Aufklärung – zu Recht

Nach dem Anschlag auf den CSD verlangt Clara Bünger eine umfassende Aufarbeitung. Insbesondere müsse geklärt werden, warum der Täter trotz entsprechender Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden nicht intensiver überwacht worden sei.

Diese Forderung ist grundsätzlich richtig. Wenn Behörden von einer Person eine erhebliche Gefahr erwarten, muss nach einem Anschlag untersucht werden, welche Informationen vorlagen, welche Maßnahmen möglich gewesen wären und weshalb diese gegebenenfalls nicht ergriffen wurden.

Doch genau an diesem Punkt wird die politische Debatte für die Linke unangenehm.

Denn Überwachung findet nicht im luftleeren Raum statt. Sicherheitsbehörden können nur jene Instrumente einsetzen, die ihnen der Gesetzgeber zugesteht – und genau über diese Instrumente wird seit Jahren erbittert gestritten.

Die Linke und ihre Angst vor dem „Überwachungsstaat“

Clara Bünger gehört zu den schärferen Kritikern einer Erweiterung staatlicher Sicherheitsbefugnisse.

Bei der Debatte über die Reform des Bundespolizeigesetzes kritisierte sie den Ausbau entsprechender Kompetenzen und warnte vor Autoritarismus und Überwachungsstaat.

Das ist eine legitime politische Position. In einem Rechtsstaat müssen Überwachungsmaßnahmen begrenzt, verhältnismäßig und kontrollierbar bleiben.

Nur entsteht daraus eine ziemlich offensichtliche Frage:

Wie soll ein bekannter Gefährder engmaschiger überwacht werden, wenn gleichzeitig zusätzliche Instrumente für Observation und Überwachung grundsätzlich mit großem Misstrauen betrachtet werden?

Man kann schließlich nicht gleichzeitig maximale Zurückhaltung des Staates verlangen und nach einer Gewalttat überrascht fragen, weshalb dieser Staat nicht intensiver hingeschaut hat.

Überwachung ist plötzlich erwünscht – wenn vorher etwas passiert ist?

Genau darin liegt der politische Widerspruch.

Vor einem Anschlag lautet die Warnung schnell: mehr Überwachung, mehr Befugnisse und mehr Datenerhebung könnten Bürgerrechte gefährden.

Nach einem Anschlag lautet die Frage plötzlich:

Warum wurde dieser Gefährder nicht besser überwacht?

Beides lässt sich nur miteinander vereinbaren, wenn konkret gesagt wird, welche Maßnahmen Sicherheitsbehörden bei bekannten Gefährdern einsetzen dürfen.

  • Observation kostet Personal.
  • Elektronische Überwachung greift in Grundrechte ein.
  • Telekommunikationsüberwachung benötigt gesetzliche Voraussetzungen.
  • Datenaustausch zwischen Behörden wirft Datenschutzfragen auf.
  • Präventive Maßnahmen benötigen rechtsstaatliche Grenzen.

Wer diese Instrumente einschränken möchte, darf das tun. Aber dann muss man auch erklären, mit welchen alternativen Mitteln gefährliche Personen tatsächlich kontrolliert werden sollen.

Bürgerrechte sind wichtig – aber Sicherheitspolitik braucht Konsequenz

Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, einen Überwachungsstaat zu fordern.

Ein demokratischer Rechtsstaat darf Menschen nicht allein aufgrund eines Verdachts unbegrenzt überwachen oder einsperren. Sicherheitsmaßnahmen müssen überprüfbar, verhältnismäßig und gerichtlich kontrolliert sein.

Doch zwischen einem allmächtigen Überwachungsstaat und einem Staat, der bei bekannten Gefährdern praktisch blind bleibt, existiert ein ziemlich großer Bereich vernünftiger Sicherheitspolitik.

Gerade bei Personen, zu denen konkrete Erkenntnisse über eine mögliche Gewaltbereitschaft vorliegen, muss eine Demokratie diskutieren dürfen, welche präventiven Maßnahmen angemessen sind.

Diese Diskussion nach jedem Anschlag reflexartig als Angriff auf Bürgerrechte abzuwürgen, hilft niemandem.

Die entscheidende Frage: Welche Befugnisse soll der Staat tatsächlich haben?

Clara Büngers Forderung nach Aufklärung sollte deshalb konsequent weitergedacht werden.

  • Wenn sich herausstellt, dass vorhandene Befugnisse ausgereicht hätten, sie aber nicht eingesetzt wurden, dann wäre das möglicherweise Behördenversagen.
  • Wenn Informationen zwischen Behörden nicht ausreichend weitergegeben wurden, muss geklärt werden, weshalb.
  • Wenn dagegen Sicherheitsbehörden wussten, dass von einer Person eine erhebliche Gefahr ausgehen könnte, ihnen aber rechtlich entscheidende Maßnahmen fehlten, dann muss über diese gesetzlichen Grenzen gesprochen werden.

Und genau hier kann die Linke nicht gleichzeitig zwei politische Positionen vertreten:

Mehr Überwachung wäre vorher gefährlich gewesen – aber hinterher hätte gefälligst mehr überwacht werden müssen.

Nicht jede neue Befugnis hätte diesen Anschlag verhindert

Zur Fairness gehört allerdings auch diese Feststellung:

Es wäre unseriös zu behaupten, eine bestimmte Gesetzesverschärfung hätte den Anschlag garantiert verhindert.

Sicherheitspolitik funktioniert nicht nach dem Prinzip: neues Gesetz gleich kein Terrorismus.

Ebenso wenig lässt sich ohne konkrete Aufarbeitung behaupten, die Linke habe durch ihre politische Haltung diesen Anschlag ermöglicht. Die Partei trägt nicht automatisch Verantwortung für operative Entscheidungen der Sicherheitsbehörden.

Aber politische Positionen dürfen miteinander verglichen werden.

Und wenn Politiker nach einem Anschlag genau jene staatliche Aufmerksamkeit vermissen, deren Ausweitung sie zuvor besonders kritisch beurteilt haben, ist die Frage nach der eigenen sicherheitspolitischen Konsequenz vollkommen legitim.

Der Staat kann nicht gleichzeitig hinschauen und wegschauen

Die eigentliche Lehre reicht deshalb weit über Clara Bünger und die Linke hinaus.

Deutschland braucht endlich eine ehrlichere Diskussion über das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit.

  • Wer weniger Überwachung fordert, muss erklären, wie gefährliche Personen stattdessen kontrolliert werden sollen.
  • Wer mehr Überwachung fordert, muss erklären, wo deren rechtsstaatliche Grenzen liegen.

Und wer nach einem Anschlag fragt, warum ein Gefährder nicht engmaschiger überwacht wurde, sollte sich ebenfalls fragen lassen, welche konkreten Instrumente er den Behörden dafür zugestehen möchte.

Erst vor dem Überwachungsstaat warnen und anschließend fehlende Überwachung beklagen – dieser Spagat überzeugt nicht.

Was jetzt passieren muss

Clara Bünger hat mit ihrer Forderung nach umfassender Aufklärung einen wichtigen Punkt angesprochen. Gerade deshalb sollte diese Aufklärung vollständig sein.

  • Sie sollte klären, was die Behörden wussten.
  • Sie sollte klären, welche Möglichkeiten sie hatten.
  • Sie sollte klären, welche Fehler gemacht wurden.

Und sie sollte klären, ob gesetzliche Grenzen eine wirksamere Überwachung verhindert haben.

Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob Behörden versagt haben oder ob tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Eines sollte die Politik anschließend allerdings nicht mehr tun:

Sicherheitsbehörden vor einem Anschlag für zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten kritisieren und ihnen nach einem Anschlag vorwerfen, nicht genug überwacht zu haben.

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André Braselmann
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André Braselmann


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