Wenn der Wähler unbequem wird: Berlin entdeckt Bundeszwang und Verbotsverfahren

Wenn der Wähler unbequem wird

Merz wollte die AfD halbieren. Stattdessen bekommt die eigene Brandmauer Risse. Während Berlin über Bundeszwang und Verbotsverfahren diskutiert, stellt sich eine unangenehme Frage: Was macht eine politische Klasse, wenn sie einen Teil ihrer Wähler nicht mehr erreicht?

Es war eines der politischen Versprechen von Friedrich Merz: die AfD zurückzudrängen und ihre Wähler wieder für die Union zu gewinnen.

Nur: Die Rechnung geht bislang nicht auf. Die AfD bleibt stark, während ausgerechnet in der Union die Geschlossenheit über den Umgang mit ihr schwindet.

Die Brandmauer steht noch – aber die ersten Steine wackeln.

Wenn die politische Konkurrenz nicht verschwindet

Wer eine Partei dauerhaft ausgrenzen will, braucht irgendwann mehr als Appelle und Abgrenzungsbeschlüsse: Er muss selbst eine überzeugende politische Alternative liefern.

Denn Wähler, die sich von den etablierten Parteien nicht mehr vertreten fühlen, verschwinden nicht, nur weil ihre bevorzugte Partei zum politischen Tabu erklärt wird.

Im Gegenteil: Ausgrenzung kann Trotz erzeugen.

Und damit beginnt das eigentliche Dilemma.

Plötzlich wird Artikel 37 interessant

Nun taucht sogar ein Instrument auf, das bislang eher nach Verfassungsrecht als nach politischem Alltag klang: Artikel 37 des Grundgesetzes, der sogenannte Bundeszwang.

Friedrich Merz hat den Begriff selbst ins Spiel gebracht und auf die Verpflichtung der Länder zur Bundestreue verwiesen.

Rechtlich ist das Instrument an enge Voraussetzungen gebunden. Der Bund kann ein Land unter bestimmten Umständen zur Erfüllung seiner bundesrechtlichen Pflichten anhalten; erforderlich ist dabei die Zustimmung des Bundesrates.

Ein politischer Freifahrtschein ist das keineswegs.

Aber allein die Tatsache, dass über ein solches Instrument öffentlich gesprochen wird, zeigt, wie aufgeladen die Auseinandersetzung inzwischen ist.

Und dann das Verbotsverfahren

Parallel wird über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren diskutiert.

Auch hier gilt: Ein Parteiverbot beschließt nicht die Bundesregierung. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht – und die verfassungsrechtlichen Hürden sind hoch.

Das ist auch richtig so.

Denn ein Parteiverbot darf kein Ersatz für politische Auseinandersetzung sein. Es kann nur dann legitim sein, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer dagegen den Eindruck erweckt, eine ungeliebte politische Kraft lasse sich per Gericht aus der politischen Realität entfernen, unterschätzt die eigentliche Herausforderung.

Denn ein Verbot beseitigt keine politischen Ursachen.

Die Risse verlaufen längst durch die eigene Seite

Der interessantere Vorgang findet deshalb vielleicht gar nicht bei der AfD statt, sondern innerhalb der Union.

Denn je stärker die AfD wird, desto schwieriger wird es, die bisherige Strategie geschlossen zu verteidigen. Die Frage, wie lange eine strikte Brandmauer politisch durchzuhalten ist, wird zunehmend selbst zum Streitpunkt.

Damit entsteht eine paradoxe Situation:

Die Union wollte die AfD zurückdrängen – und muss nun darüber diskutieren, wie sie mit einer Partei umgehen soll, die sich nicht zurückdrängen lässt.

Das ist weniger ein Problem der AfD als ein Problem der politischen Strategie.

Was tatsächlich helfen würde

Die Antwort wäre eigentlich erstaunlich unspektakulär:

Regieren.

Migration ordnen. Sicherheit gewährleisten. Wirtschaft stärken. Bürokratie abbauen. Infrastruktur verbessern. Und Entscheidungen so erklären, dass Bürger wieder das Gefühl haben, Politik nehme ihre Sorgen ernst.

Das ist mühsamer als eine Brandmauer.

Aber nachhaltiger.

Denn politische Konkurrenz wird nicht dadurch schwächer, dass man sie ständig zum größten Problem erklärt. Sie wird schwächer, wenn die Bürger wieder einen überzeugenden Grund haben, etwas anderes zu wählen.

Der Wähler lässt sich nicht wegorganisieren

Genau hier liegt die Schwachstelle der gegenwärtigen Debatte.

Man kann eine Partei beobachten, ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – ein Verbotsverfahren anstrengen.

Was man nicht per Gesetz beseitigt, sind die Motive der Menschen, die diese Partei wählen.

Und deshalb sollte die politische Klasse eine Frage nicht länger umgehen:

Warum erreicht die AfD so viele Menschen?

Auf diese Frage gibt es keine juristische Abkürzung.

Nur politische Antworten.

Und damit schließt sich der Kreis zu Friedrich Merz.

Er wollte die AfD halbieren. Stattdessen muss er erleben, dass die politische Mitte selbst um ihren Kurs ringt und die Brandmauer ausgerechnet dort brüchig wird, wo sie besonders stabil erscheinen sollte.

Das ist die eigentliche Ironie dieser Geschichte: Nicht die AfD steht vor der Mauer – die Union steht davor und diskutiert inzwischen darüber, wie lange sie sie noch verteidigen will.

Und während Berlin über Verbote und Bundeszwang debattiert, bleibt draußen der eigentliche Souverän.

Der Wähler.

Den kann man nicht verbieten. Man kann ihn nur wieder überzeugen.

André Braselmann

Ich bin unabhängiger freier Journalist aus der Verbandsgemeinde Rülzheim in der Südpfalz.

  • Ich berichte über Ereignisse, Menschen und Entwicklungen aus unserer Region.
  • Meine journalistische Arbeit finanziert sich nicht durch staatliche Fördermittel.
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Gute Berichterstattung entsteht nicht von selbst. Sie braucht Zeit, Recherche und direkten Kontakt zu den Menschen vor Ort.

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