Demokratie gilt auch für die AfD: Warum ihre Kandidaten zu Bürgermeisterwahlen zugelassen werden müssen
Wer über Demokratie spricht, muss sie auch aushalten
Demokratie ist kein Belohnungssystem für politische Mehrheiten. Sie ist ein Ordnungsprinzip, das gerade dann Bestand haben muss, wenn Kandidaten oder Parteien umstritten sind. Deshalb ist die Frage, ob AfD-Politiker als Bürgermeister kandidieren dürfen, keine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern des Rechtsstaats.
Solange eine Partei nicht verboten ist und ein Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss er zur Wahl zugelassen werden. Das gilt für AfD-Kandidaten ebenso wie für Kandidaten jeder anderen demokratisch zugelassenen Partei.
Nicht Behörden, sondern die Wähler entscheiden
In einer Demokratie bestimmen die Bürger an der Wahlurne, wer ein öffentliches Amt erhalten soll. Behörden und Wahlausschüsse haben die Aufgabe, das Wahlrecht anzuwenden – nicht, unliebsame politische Konkurrenz auszusortieren.
Ein pauschaler Ausschluss allein wegen der Parteizugehörigkeit würde das passive Wahlrecht und den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien berühren. Wer demokratische Spielregeln ernst nimmt, muss akzeptieren, dass politische Auseinandersetzungen durch Wahlen entschieden werden – nicht durch administrative Vorentscheidungen.
Demokratie bedeutet Wettbewerb
Eine wehrhafte Demokratie darf sich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen schützen. Gleichzeitig kennt das Grundgesetz klare Verfahren dafür. Über ein Parteiverbot entscheidet nicht die politische Stimmung, sondern das Bundesverfassungsgericht.
Solange eine Partei nicht verboten ist, nimmt sie grundsätzlich am politischen Wettbewerb teil. Wer stattdessen versucht, Kandidaten ohne tragfähige gesetzliche Grundlage von Wahlen fernzuhalten, riskiert, das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Institutionen zu beschädigen.
Politische Auseinandersetzung statt Ausgrenzung
Wer die Positionen der AfD ablehnt, sollte sie im offenen politischen Wettbewerb widerlegen. Die bessere Antwort auf unliebsame Meinungen sind überzeugende Argumente und demokratische Mehrheiten – nicht der Versuch, Kandidaturen zu verhindern.
Gerade auf kommunaler Ebene erwarten viele Bürger, dass über Sachthemen wie Finanzen, Infrastruktur, Sicherheit oder Kinderbetreuung diskutiert wird. Wer kandidieren darf, sollte nach Recht und Gesetz entschieden werden – nicht nach politischer Sympathie.
Unser Urteil
Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht dadurch, dass sie nur angenehme Kandidaten zulässt. Sie beweist sie dadurch, dass sie ihre eigenen rechtsstaatlichen Grundsätze konsequent einhält. Wenn ein AfD-Politiker die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und keine rechtliche Ausschlussgrundlage besteht, muss er zur Bürgermeisterwahl zugelassen werden. Alles andere würde den Eindruck erwecken, dass politische Konkurrenz nicht an der Wahlurne, sondern bereits vor der Wahl ausgeschaltet werden soll – und das wäre mit dem demokratischen Wettbewerb nur schwer vereinbar.
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